AGBs
Noch Fragen zu unseren Richtlinien und Bedingungen? Wir sind gerne für dich da. Schau dir die Details in Ruhe an und melde dich jederzeit bei uns, falls etwas unklar ist. Transparenz und Vertrauen stehen im Mittelpunkt von allem, was wir tun.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. 1. Über KEEN und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartnerin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Frisson AG, die unter der Marke KEEN Wellbeing («KEEN», «wir», «uns») auftritt, und ihren Kundinnen und Kunden («Sie»).
KEEN Wellbeing
Frisson AG
Viaduktstrasse 25
Zürich, Schweiz
[email protected]
www.keenwellbeing.com
1.2 Unsere Leistungen
KEEN bietet Active-Recovery-Erlebnisse an, darunter angeleitete und selbstständig durchgeführte Sessions, Sauna, Kaltwasserimmersion, Atemübungen, Workshops, Veranstaltungen, private Erlebnisse und Firmenprogramme.
Die Leistungen werden in Form von Einzeleintritten, Mehrfachkarten (Credit Packs), Mitgliedschaften, Wertgutscheinen sowie individuell vereinbarten Angeboten erbracht.
1.3 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die von der Frisson AG in der Schweiz erbrachten Leistungen, unabhängig davon, ob diese über die Website, die Buchungsplattform oder die mobile App von KEEN oder direkt bei KEEN erworben oder gebucht werden.
Produktspezifische Kaufbedingungen, Veranstaltungsbedingungen sowie individuell vereinbarte Verträge für private oder geschäftliche Buchungen ergänzen diese AGB. Soweit ausdrücklich vereinbart, gehen besondere Bestimmungen für das betreffende Produkt oder die betreffende Leistung diesen AGB vor, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Vorschriften.
1.4 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn KEEN den Kauf oder die Buchung einer Kundin oder eines Kunden annimmt und dies über den jeweiligen Verkaufs- oder Buchungskanal bestätigt.
02. 2. Teilnahmeberechtigung und Teilnahme
2.1 Mindestalter
Die regulären Kurse und Sessions von KEEN stehen Personen ab 18 Jahren offen.
2.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
KEEN-Erlebnisse können Hitze, Kälte, angeleitete Atemtechniken und weitere Aktivitäten umfassen, die mit körperlichen oder psychischen Risiken verbunden sind.
Die Teilnehmenden müssen ihre individuellen gesundheitlichen Umstände berücksichtigen und erforderlichenfalls ärztlichen Rat einholen.
2.3 Gesundheits- und Sicherheitserklärung
Alle Teilnehmenden müssen vor ihrer ersten Session die Gesundheits- und Sicherheitserklärung von KEEN ausfüllen.
Die Teilnehmenden müssen KEEN über wesentliche Veränderungen ihres Gesundheitszustands informieren, die eine sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten.
2.4 Sicherheitsanweisungen
Die Teilnehmenden müssen sämtliche geltenden Sicherheitsanweisungen befolgen und die Teilnahme unverzüglich abbrechen sowie das KEEN-Personal informieren, wenn bei ihnen besorgniserregende Symptome auftreten.
KEEN kann die Teilnahme anpassen, einschränken oder verweigern, soweit dies aus gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen angemessen erforderlich ist.
03. 4. Einzeleintritte, Mehrfachkarten und Gutscheine
4.1 Einzeleintritte
Einzeleintritte, die zum jeweils geltenden Einzelpreis erworben werden, sind ab Kaufdatum zehn Jahre gültig.
Der Eintritt berechtigt zur Nutzung der beim Kauf bezeichneten Leistungskategorie, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und allfälliger ausdrücklich mitgeteilter Leistungsbedingungen.
4.2 Mehrfachkarten (Credit Packs)
KEEN bietet vergünstigte Mehrfachkarten an. Diese gewähren einen reduzierten Preis pro Session im Gegenzug für eine konkret festgelegte Gültigkeitsdauer.
Die Anzahl Guthaben, die damit nutzbaren Leistungen, der Preis und die Gültigkeitsdauer werden vor dem Kauf angegeben.
4.3 Wertgutscheine
Wertgutscheine stellen ein in Schweizer Franken vorausbezahltes Guthaben dar und können für berechtigte KEEN-Leistungen eingelöst werden.
KEEN akzeptiert Wertgutscheine während zehn Jahren ab Kaufdatum.
4.4 Ausserordentliche Verlängerungen
Können Kundinnen und Kunden ihre erworbenen Guthaben oder Mitgliedschaftsleistungen aufgrund einer dokumentierten Krankheit, eines Unfalls oder schwangerschaftsbedingter medizinischer Einschränkungen nicht nutzen, prüft KEEN unter Berücksichtigung der Umstände und der Dauer der Teilnahmeverhinderung sowie des anwendbaren Rechts eine angemessene Verlängerung.
Entsprechende Gesuche sind mit angemessenen Nachweisen einzureichen.
KEEN kann nach eigenem Ermessen weitere Verlängerungen gewähren, insbesondere aufgrund von Ferien oder anderen persönlichen Umständen.
4.5 Übertragung
Guthaben und Mehrfachkarten sind personengebunden und ausschliesslich zur Nutzung durch die Person bestimmt, für die sie erworben oder der sie zugewiesen wurden. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von KEEN weder mit anderen Personen geteilt noch auf andere Personen übertragen werden. KEEN kann Übertragungen im Einzelfall nach eigenem Ermessen genehmigen.
4.6 Aktionen und Sonderangebote
KEEN kann Einführungsangebote, Aktionsguthaben und weitere Sonderangebote oder zeitlich begrenzte Produkte anbieten, für die von den Bedingungen für reguläre Einzeleintritte und Mehrfachkarten abweichende Bestimmungen gelten.
Solche Angebote können besondere Teilnahmevoraussetzungen, Nutzungsbeschränkungen, Gültigkeitsdauern und Stornierungsbedingungen vorsehen. Die anwendbaren Bedingungen werden vor dem Kauf mitgeteilt und bilden Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrags.
Aktionsangebote sind nicht mit anderen Vergünstigungen kumulierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
04. 3. Buchungen und Stornierungen
3.1 Reservationen
Sessions müssen über einen von KEEN autorisierten Buchungskanal reserviert werden. Sämtliche Reservationen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Bestätigung.
3.2 Allgemeine Stornierungsbedingungen
Reguläre Reservationen können bis spätestens 12 Stunden vor Beginn der geplanten Session storniert werden, ohne dass das entsprechende Buchungsguthaben verfällt.
Bei Stornierungen innerhalb von 12 Stunden vor Beginn der Session sowie bei Nichterscheinen verfällt das gebuchte Guthaben bzw. wird die vor der Buchung mitgeteilte Gebühr erhoben.
3.3 Stornierungsvorteil für Mitglieder
Inhaberinnen und Inhaber einer aktiven Monatsmitgliedschaft profitieren gemäss den Bedingungen ihrer Mitgliedschaft von einer verkürzten Stornierungsfrist von sechs Stunden vor Beginn der geplanten Session.
3.4 Stornierungen durch KEEN
KEEN kann Sessions aus berechtigten betrieblichen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen absagen oder verschieben.
Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten in der Regel eine Ersatzbuchung oder die Gutschrift des verwendeten Guthabens. Kann kein angemessener Ersatz angeboten werden, erstattet KEEN die betroffene Leistung zurück, soweit dies vertraglich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
3.5 Veranstaltungen und Workshops
Für besondere Veranstaltungen und Workshops können separate Buchungs-, Teilnahme-, Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen gelten. Diese werden vor dem Kauf gesondert bekannt gegeben.
3.6 Verspätetes Erscheinen
Bei angeleiteten Sessions behält sich KEEN das Recht vor, den Zutritt nach dem planmässigen Beginn zu verweigern, um die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten und Störungen zu vermeiden. Verspätetes Erscheinen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzgutschrift.
Bei selbstständig durchgeführten Sessions ist ein verspäteter Eintritt möglich; die Session endet jedoch zur ursprünglich vorgesehenen Zeit.
05. 5. Mitgliedschaften
5.1 Monatsmitgliedschaften
KEEN bietet monatlich wiederkehrende Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Nutzungsberechtigungen an. Preise, enthaltene Guthaben und Mitgliedschaftsvorteile werden vor dem Kauf angegeben.
Monatsmitgliedschaften haben eine Mindestvertragsdauer von drei Monaten («Erstlaufzeit») und verlängern sich danach jeweils automatisch um einen weiteren Monat («Verlängerungsperiode»), sofern sie nicht gemäss Ziffer 5.2 gekündigt werden.
5.2 Kündigung der Mitgliedschaft
Kundinnen und Kunden können ihre Mitgliedschaft jederzeit, auch während der Erstlaufzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens dreissig (30) Tagen kündigen.
Die Kündigung wird auf das Ende der Erstlaufzeit wirksam, sofern die erforderliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Andernfalls wird die Kündigung während der Verlängerungsperiode auf das Ende des nächsten Mitgliedschaftsmonats wirksam, für den die Kündigungsfrist eingehalten ist.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit können Kundinnen und Kunden ihre Mitgliedschaft jeweils auf das Ende eines Mitgliedschaftsmonats unter Einhaltung derselben Kündigungsfrist von dreissig (30) Tagen kündigen.
5.3 Jahresmitgliedschaften
Jahresmitgliedschaften werden als einmalige Produkte erworben und gewähren die vereinbarten Leistungen während zwölf Monaten ab dem jeweiligen Aktivierungsdatum.
Jahresmitgliedschaften verlängern sich nicht automatisch und enden nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Eine ordentliche vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts und ausdrücklich vereinbarter Ausnahmefälle.
5.4 Mitgliedschaftsguthaben
Nicht genutzte monatliche Mitgliedschaftsguthaben werden nicht angesammelt oder auf nachfolgende Abrechnungsperioden übertragen und können nicht auf andere Personen übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.5 Zahlungen und fehlgeschlagene Transaktionen
Die Mitgliedschaftsbeiträge werden automatisch über das vereinbarte Zahlungsmittel eingezogen.
Schlägt eine Zahlung fehl, kann KEEN den Zugang zu den Mitgliedschaftsleistungen bis zur Begleichung der ausstehenden Beträge mit sofortiger Wirkung sperren. Die Kundin oder der Kunde wird über die fehlgeschlagene Zahlung und die Sperrung informiert.
Die Sperrung führt nicht automatisch zur Beendigung der Mitgliedschaft und entbindet nicht von bestehenden vertraglichen Zahlungspflichten.
5.6 Vorübergehende Schliessungen
Schliesst KEEN seine Räumlichkeiten vorübergehend und werden Kundinnen und Kunden dadurch wesentlich daran gehindert, ihre vertraglichen Mitgliedschaftsleistungen zu nutzen, gewährt KEEN für den betroffenen Zeitraum eine angemessene Verlängerung oder einen gleichwertigen Ausgleich, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts.
5.7 Mitgliedschaftsvorteile und Gästepässe
Mitgliedschaftsvorteile wie Gästepässe, verkürzte Stornierungsfristen, Vergünstigungen und Zugang zu Veranstaltungen nur für Mitglieder richten sich nach der erworbenen Mitgliedschaftskategorie.
Anzahl, Gültigkeit und zulässige Nutzung der Gästepässe ergeben sich aus den jeweiligen Kaufbedingungen der Mitgliedschaft.
Gästepässe sind zur Nutzung durch berechtigte Drittpersonen bestimmt und können nicht gegen Bargeld eingelöst werden. Nicht genutzte Gästepässe werden weder angesammelt noch übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5.8 Unlimited-Mitgliedschaften und faire Nutzung
Unlimited-Mitgliedschaften gewähren Zugang zu den im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag bezeichneten Leistungen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der Reservationspflicht.
Der unbeschränkte Zugang gilt ausschliesslich für die ausdrücklich in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen und erstreckt sich nicht automatisch auf besondere Veranstaltungen, Workshops, private Erlebnisse oder andere separat kostenpflichtige Angebote.
Um allen Mitgliedern einen fairen Zugang zu ermöglichen, kann KEEN angemessene Buchungsbeschränkungen und Regelungen für Nichterscheinen vorsehen, sofern diese vor dem Kauf mitgeteilt werden.
Wiederholte verspätete Stornierungen oder wiederholtes Nichterscheinen können gemäss den offengelegten Mitgliedschaftsbedingungen und dem anwendbaren Recht zu Gebühren oder vorübergehenden Buchungsbeschränkungen führen.
06. 6. Private Sessions und Firmenbuchungen
6.1 Buchung und Zahlung
Für private Sessions, Firmenworkshops und Gruppenerlebnisse gelten die individuell vereinbarten Angebote oder Buchungsbestätigungen.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist das gesamte vereinbarte Entgelt vor Durchführung der Leistung zu bezahlen.
6.2 Stornierung und Umbuchung
Für Stornierungen, Umbuchungen, Mindestteilnehmerzahlen und anfallende Gebühren gelten die Bedingungen des jeweiligen Angebots oder der jeweiligen Buchungsbestätigung.
6.3 Pflichten der organisierenden Person
Die organisierende Person ist dafür verantwortlich, allen Teilnehmenden die Teilnahmevoraussetzungen, die relevanten Sicherheitsinformationen und die anwendbaren Buchungsbedingungen von KEEN mitzuteilen.
Sie muss die Teilnehmenden darüber informieren, dass vor der Teilnahme die Gesundheits- und Sicherheitserklärung von KEEN auszufüllen ist.
Jede teilnehmende Person bleibt für ihre eigene Gesundheitserklärung und die Einhaltung der Sicherheitsanweisungen von KEEN verantwortlich.
KEEN bleibt für die sichere Erbringung seiner Leistungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang verantwortlich.
07. 7. Zahlungen und Preise
7.1 Preise
Sämtliche Preise für Konsumentinnen und Konsumenten werden in Schweizer Franken (CHF) einschliesslich der anwendbaren Mehrwertsteuer angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
Bei individuell ausgehandelten Firmenleistungen wird im jeweiligen Angebot angegeben, ob die Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist oder zusätzlich berechnet wird.
7.2 Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung zum Zeitpunkt des Kaufs fällig.
7.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann KEEN im Einklang mit dem anwendbaren Recht den gesetzlichen Verzugszins geltend machen und verhältnismässige Massnahmen zur Einforderung ausstehender Beträge ergreifen.
KEEN kann den Zugang zu Leistungen bei ausstehenden Zahlungsverpflichtungen sperren, vorbehaltlich des jeweiligen Vertrags und des anwendbaren Rechts.
08. 8. Pflichten der Kundinnen und Kunden und Verhalten
8. Pflichten der Kundinnen und Kunden und Verhalten
Kundinnen und Kunden haben die Räumlichkeiten, Mitarbeitenden und anderen Teilnehmenden von KEEN zu respektieren, Sicherheitsanweisungen zu befolgen und Einrichtungen und Geräte sachgemäss zu benutzen.
KEEN kann den Zugang bei gefährlichem, bedrohlichem, diskriminierendem oder erheblich störendem Verhalten einschränken oder verweigern.
Kundinnen und Kunden können für von ihnen widerrechtlich verursachte Schäden nach Massgabe des anwendbaren Schweizer Rechts haftbar gemacht werden.
09. 9. Haftung
9.1 Haftung
Unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen des Schweizer Rechts haftet KEEN nicht für Schäden, die aus der Nutzung seiner Einrichtungen oder Leistungen entstehen oder damit zusammenhängen, einschliesslich Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit oder durch Handlungen, Unterlassungen oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeitenden, Auftragnehmer oder sonstigen Hilfspersonen verursacht werden.
9.2 Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
KEEN übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, einschliesslich in Schliessfächern aufbewahrter Gegenstände, soweit die Haftung gesetzlich ausgeschlossen werden darf.
9.3 Risikoanerkennung und Offenlegung gesundheitlicher Umstände
Die Teilnehmenden anerkennen, dass die Aktivitäten von KEEN, insbesondere Hitzeexposition, Kaltwasserimmersion und Atemübungen, mit inhärenten Risiken verbunden sind. Kundinnen und Kunden haben relevante gesundheitliche Umstände offenzulegen und sämtliche anwendbaren Sicherheitsanweisungen einzuhalten.
9.4 Zwingende Haftung
Keine Bestimmung dieser AGB schliesst die Haftung für Tod oder Personenschäden oder eine andere Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach Schweizer Recht unzulässig ist.
10. 10. Datenschutz
10. Datenschutz
KEEN bearbeitet Personendaten gemäss den anwendbaren schweizerischen Datenschutzbestimmungen.
Auf gesundheitsbezogene Informationen dürfen nur berechtigte Personen zugreifen, soweit dies für rechtmässige Sicherheits- oder Betriebszwecke erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung, zu Dienstleistern, Aufbewahrungsfristen und den Rechten betroffener Personen finden sich in der Datenschutzerklärung von KEEN.
11. 11. Änderungen der Leistungen und AGB
11. Änderungen der Leistungen und AGB
KEEN kann seine Leistungen, Betriebsabläufe und AGB aktualisieren.
Für neue Käufe und Verträge gelten die aktualisierten Bedingungen in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Bei bestehenden Mitgliedschaften informiert KEEN im Voraus über vorgeschlagene Änderungen, die Preise, vertragliche Rechte oder Mitgliedschaftsvorteile wesentlich betreffen.
Benachteiligen solche Änderungen eine Kundin oder einen Kunden wesentlich, räumt KEEN vor Inkrafttreten der Änderungen eine angemessene Möglichkeit zur Kündigung des betroffenen Vertrags ein, vorbehaltlich zwingenden Rechts und bestehender vertraglicher Bindungen.
Änderungen, die nach anwendbarem Recht einer individuellen Zustimmung bedürfen, werden ohne diese Zustimmung nicht wirksam.
12. 12. Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen Schweizer Recht. Für Streitigkeiten aus diesen AGB sind die zuständigen Gerichte in Zürich, Schweiz, zuständig.
12.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam.
Studio Information
01. Studio Information
KEEN Wellbeing
Frisson AG
Viaduktstrasse 25
8005 Zürich
[email protected]